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Gesetzliche Grundlagen

Zwischen Patient und Heilpraktiker kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande d.h. jeder Patient ist zunächst ein Selbstzahler. Der Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie) ist ein freier medizinischer Beruf und unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

Das GebüH `85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985) ist die Grundlage der Rechnungsstellung des Heilpraktikers. Das Gebührenverzeichnis enthält nur einen Teil der möglichen Therapieverfahren und ist seit über 20 Jahren kostenmäßig nicht verändert worden. Der Heilpraktiker ist an diese Vorgaben nicht gebunden.

Die Bezahlung des Heilpraktikers erfolgt sofort nach erbrachter Behandlung in bar oder per Überweisung und ist nicht von einer etwaigen Rückerstattung privater Krankenversicherungen oder Beihilfestellen abhängig.