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Einzelfallregulierung

Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, welche über Krankenschein abrechnen können, reichen auch nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Möglichkeit der Finanzierung der Psychotherapie über die Kostenerstattung eingeräumt.

Was bedeutet das?
Falls Sie keine kassenabrechnungsberechtigte Psychotherapeutin finden können, die Sie mit zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, so ist Ihre Krankenkasse manchmal bereit, Ihnen die Psychotherapie bei einer Heilpraktikerin, die die Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat – auch wenn diese nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig sind – nach dem Kostenerstattungs-
verfahren zu ermöglichen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Damit Ihre Kasse die Ihnen anfallenden Kosten erstatten kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich von ihm eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie einholen. Dieser Weg ist nicht zwingend aber manchmal sehr hilfreich. Der Arzt klärt bei diesem Gespräch auch ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte. Vor Beginn der Behandlung sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Therapeuten und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von den aktuellen Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit der Behandlerin vereinbart haben. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertragstherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.