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       | Einzelfallregulierung 
 Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, welche über Krankenschein abrechnen können, reichen auch nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes 
       bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Möglichkeit der Finanzierung der Psychotherapie 
       über die Kostenerstattung eingeräumt.
 
 Was bedeutet das?
 Falls Sie keine kassenabrechnungsberechtigte Psychotherapeutin finden können, die Sie mit zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem 
       Wohnort behandeln kann, so ist Ihre Krankenkasse manchmal bereit, Ihnen die Psychotherapie bei einer Heilpraktikerin, die die Erlaubnis zur Durchführung 
       heilkundlicher Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat – auch wenn diese nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig sind – nach 
       dem Kostenerstattungs-
 verfahren zu ermöglichen.
 Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Damit Ihre Kasse die Ihnen anfallenden Kosten erstatten kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich von ihm eine 
       Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie einholen. Dieser Weg ist nicht zwingend aber manchmal sehr hilfreich. Der Arzt klärt bei diesem 
       Gespräch auch ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte. Vor Beginn der Behandlung sollten 
       Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. 
       Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Therapeuten und reichen diese bei Ihrer 
       Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von den aktuellen Gebührensätzen 
       und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit der Behandlerin vereinbart haben. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem 
       Vertragstherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen 
       Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem 
       Antrag auf Kostenerstattung bei.
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